Weltliches Recht, Gesetze

 

 

 

1) Desillusionierung

Ich zeige auf dieser Seite einige Fakten zur rechtlichen Lage auf, möchte aber vermeiden dass jemand in unerwartete Situationen gerät da er denkt, dass das was Gesetze sind, oder Rechtssprechng sein sollte, auch das ist was man zu erwarten hat.

Was ich hier zeige wirft ein Licht auf die Vergehen von Politiker und Richter, welche allgemeine Rechte zu entziehen versuchen auf Grundlage von Falschbehauptungen. Es sind lediglich solche Punkte genannt die einem einzelnen Individuum etwas bringen können, nicht jene welche sich mit der Gesammtlage befassen, wie z.B. dem geplanten und initiierten Genozid und den kommenden Nürnberg 2.0 Prozessen gegenüber den Verursachern und Handlangern.

 

2) Das weltliche Recht:

(0 - Love is the law)

  1. Universale Deklaration der Menschenrechte
  2. Konvention für den Schutz der Menschenrechte und fundamentaler Freiheiten (gleichwertig zu 1)
  3. Der Nürnberger Kodex
  4. UNESCO-Erklärung zu Bioethik und Menschenrechten
  5. Europa Rat Beschluss 2361 zu Covid-19
  6. Landesrecht (Schweiz)

Ich komme am Schluss auf die Situation zu sprechen, dass Regierungen versuchen diese Rechte durch

"Notfall Verordnungen"

aufzuheben und was das bedeuted. Zuerst die relevanten Gesetzes Passagen:

 

* = Persönliche Bemerkungen

1) Universale Deklaration der Menschenrechte

Quelle: Alle Artikel

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung* oder Strafe unterworfen werden.

*Covid (Konzentrations) Lager, Aussperrungen

Artikel 7
Alle sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne jede Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufstachelung zu solcher Diskriminierung.

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, inhaftiert oder verbannt werden.

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben*, seine Familie*, seine Wohnung* oder seine Korrespondenz* sowie Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder hat das Recht auf den Schutz des Gesetzes gegen solche Eingriffe oder Angriffe.

*Lockdowns, Durchsuchungen, Soziales

Artikel 13
1. Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb der Grenzen eines jeden Staates frei zu bewegen und aufzuhalten.
2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen und über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20
1. Jeder hat das Recht, sich frei und friedlich zu versammeln und zu vereinigen.

Artikel 23
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

 

2) Konvention für den Schutz der Menschenrechte und fundamentaler Freiheiten

Quelle: Alle Artikel

ARTIKEL 3
Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden
Behandlung
oder Bestrafung unterworfen werden.

ARTIKEL 8
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens,
seine Wohnung und seine Korrespondenz.

ARTIKEL 10
Recht auf freie Meinungsäußerung

1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht
schließt die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit des Empfangs und der Weitergabe von
Informationen und Gedankengut ohne Eingriffe der öffentlichen Gewalt
und ohne Rücksicht auf Grenzen ein. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht daran,
die Erteilung von Lizenzen für Rundfunk-, Fernseh- oder Film
Unternehmen zu verlangen.

ARTIKEL 14
Verbot der Diskriminierung

Der Genuss der in diesem Übereinkommen niedergelegten Rechte und Freiheiten
ist ohne Diskriminierung aus einem Grund wie Geschlecht, Rasse,
Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige
Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit, Vermögen, Geburt oder sonstigem Status.

Protokoll Nr. 12
ARTIKEL 1
Allgemeines Verbot der Diskriminierung

1. Der Genuß aller gesetzlich vorgesehenen Rechte ist zu gewährleisten
ohne Diskriminierung, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe,
Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale
Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt oder
sonstigen Status.
2. Niemand darf von einer öffentlichen Stelle aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe diskriminiert werden.

 

3) Der Nürnberger Kodex

Ein internationales Dokument, das die Grundsätze der Durchführung medizinischer Experimente und Verfahren an Menschen regelt.

1. Die absolut notwendige Bedingung für die Durchführung eines Experiments an einer Person ist die freiwillige Zustimmung dieser Person.

2. Das Experiment sollte der Gesellschaft positive Ergebnisse bringen, die mit anderen Methoden oder Forschungsmethoden nicht erreicht werden können; es sollte nicht zufällig sein und im Wesentlichen unverbindlichen Charakter haben.

3. Das Experiment sollte sich auf Daten stützen, die bei Laboruntersuchungen an Tieren gewonnen wurden, auf Kenntnisse über die Geschichte der Entwicklung dieser Krankheit oder auf andere untersuchte Probleme. Seine Durchführung sollte so organisiert sein, dass die erwarteten Ergebnisse die Durchführung rechtfertigen.

4. Bei der Durchführung eines Versuchs müssen alle unnötigen körperlichen und geistigen Leiden und Schäden vermieden werden.

5. Keines der Experimente sollte durchgeführt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Versuchsperson der Tod oder eine behinderungsbedingte Verletzung droht; eine Ausnahme können vielleicht Fälle bilden, in denen Forschungsärzte bei der Durchführung ihrer Experimente als Versuchspersonen fungieren.

6. Das mit dem Experiment verbundene Risiko sollte niemals größer sein als die humanitäre Bedeutung des Problems, auf das das Experiment ausgerichtet ist.

7. Dem Versuch sollte eine angemessene Ausbildung vorausgehen, und bei seiner Durchführung sollten die notwendigen Geräte zur Verfügung stehen, um die Versuchsperson vor der geringsten Möglichkeit einer Verletzung, Behinderung oder des Todes zu schützen.

8. Der Versuch sollte nur von Personen mit wissenschaftlichen Qualifikationen durchgeführt werden. In allen Phasen des Versuchs müssen die Personen, die den Versuch durchführen oder an ihm beteiligt sind, ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Professionalität aufbringen.

9. Während des Versuchs sollte die Versuchsperson die Möglichkeit haben, den Versuch abzubrechen, wenn sie der Meinung ist, dass ihr körperlicher oder geistiger Zustand es unmöglich macht, den Versuch fortzusetzen.

10. Während des Versuchs sollte der Forscher, der für die Durchführung des Versuchs verantwortlich ist, bereit sein, den Versuch in jeder Phase abzubrechen, wenn berufliche Erwägungen, Gewissenhaftigkeit und Vorsicht bei den von ihm geforderten Beurteilungen Grund zu der Annahme geben, dass die Fortsetzung des Versuchs zu einer Verletzung, Behinderung oder zum Tod der Versuchsperson führen kann.

Ganzer Text pdf


4) UNESCO-Erklärung zu Bioethik und Menschenrechten, Artikel 6

Artikel 6, Abschnitt 1:
"Alle präventiven, diagnostischen und therapeutischen medizinischen Eingriffe dürfen nur mit vorheriger, freier und informierter Zustimmung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen durchgeführt werden. Erforderlichenfalls muss die Zustimmung ausdrücklich erfolgen und kann von der betroffenen Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden."

Artikel 6, Absatz 3:
"In keinem Fall darf die kollektive Zustimmung der Gemeinschaft oder die Zustimmung des Gemeinschaftsleiters oder einer anderen Autorität die auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Einzelnen ersetzen."

 

 

5) Europa Rat Beschluss 2361 zu Covid-19

7.3 im Hinblick auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate:

7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist und dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht wünscht;

7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft ist, weil er mögliche Gesundheitsrisiken sieht oder weil er nicht geimpft werden will;

 

 

6) Landesrecht (StGB 2021 - Schweiz)

Artikel 181:

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

Artikel 231:

Wer aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet*, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.

*Betrifft "Impfstoff" Hersteller, Regierungen, Spitäler, Ärzte

 

 

Die zehn wichtigsten Rechtsbrüche des Bundesrats im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

(Von einem ehemaligen, externen Mitarbeiter des Bundesamtes für Gesundheit)

  1. Der Bundesrat ist gemäss Verfassung nicht dazu befugt, unter Berufung auf die so genannte «besondere Lage» (Art. 6 EpG) zeitlich unbefristet in eigener Kompetenz Massnahmen anzuordnen.
  2. Der pauschale Verweis auf die «Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» (Art. 6 Abs. 1 Bst. b EpG) rechtfertigt nicht die Ausrufung bzw. die Aufrechterhaltung der besonderen Lage.
  3. Die Ausrufung bzw. Aufrechterhaltung der besonderen Lage lässt sich angesichts der epidemiologischen Daten nicht mit einer generellen «Überforderung der Kantone» (gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. a EpG) rechtfertigen.
  4. Indem er grundrechtsrelevante Massnahmen anordnet und verschärft ohne nachzuweisen, dass weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen, verstösst der Bundesrat gegen die gesetzlichen Grundsatzbestimmungen von Art. 30 EpG .
  5. Indem er freiheitsbeschränkende Massnahmen (insbesondere Quarantäne, Isolation/Absonderung) anordnet, ohne die im EpG vorgesehene Stufenfolge zu beachten, leistet der Bundesrat dem Straftatbestand der (unrechtmässigen) Freiheitsberaubung (Art. 183 StGB) Vorschub.
  6. Indem er vorschreibt, empfiehlt oder zulässt, dass unter gewissen Umständen eine allgemeine «Testpflicht» besteht bzw. dass das Unterlassen eines Tests die Einschränkung von bestimmten Tätigkeiten zur Folge haben kann, leistet der Bundesrat dem Straftatbestand der Nötigung (Art. 181 StGB) Vorschub.
  7. Indem er Massenimpfungen mit nicht ordentlich zugelassenen Arzneimitteln empfiehlt sowie indem er anordnet, dass Ungeimpfte systematisch diskriminiert werden, verstösst der Bundesrat in mehrfacher Hinsicht gegen die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns (Art. 5 BV)
  8. Die massive Einschränkung von Grundrechten durch die Einführung einer «Zertifikatspflicht» ist verfassungs- und gesetzeswidrig.
  9. Indem er nahezu uneingeschränkt von den «besonderen Befugnissen» des Covid-19-Ge-setzes Gebrauch macht, handelt der Bundesrat gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und verstösst gegen das Willkürverbot.
  10. Indem er die epidemiologische Lagebeurteilung sowie die Krisenkommunikation weitgehend der dazu nicht autorisierten «Swiss National COVID-19 Science Task Force» überlässt, leistet der Bundesrat dem Straftatbestand der Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB) Vorschub.

 

Eine ausführliche Begründung des Authors der zehn Punkte findet man in diesem pdf.

 

 


 

Aufhebung dieser Rechte durch 'Notfall Verordnungen'

Wie wir sehen können sind eine Vielzahl der fundamentalen Menschenrechte nicht mehr gültig oder werden es in absehbarer Zeit nicht mehr sein, wenn es nach "Mr.Global" ginge.
Die Regierungen der Länder hebeln die verfassungsmässig gegebenen Rechte aus mit der Begründung, dass eine 'Pandemie' herrscht. In der Tat sind in den oben zitierten Gesetzestexten Ausnahmen vorgesehen, welche durch spezielle Situationen begründet sein müssen.
Wenn man die Massnahmen zu Beginn 2020 noch als 'Regierungen unter Panik' entschuldigen könnte, ist spätestens seit Herbst 2020 sogar bei langsam denkenden Politikern keine Ausrede mehr haltbar. Jedem klar denkenden Menschen der einfache Tabellen lesen kann ist das klar. Diese eine Tabelle, und es gibt viele ähnliche, würde genügen um mindestens rückblickend (im Herbst 2020) alle 'Notfall Massnahmen' abstzustellen:

 

Datenquelle: BAG (Bundesamt für Gesundheit, CH)

Die blauen Balken sind die minimum Werte an Todeszahlen über 10 Jahre betrachtet.
Die grünen Balken sind die maximum Werte an Todeszahlen über 10 Jahre betrachtet.
Die roten horizontalen Linien zeigen an, wo sich die Werte für das Jahr 2020 befunden haben, in den verschiedenen Altersgruppen.

Wir sehen, dass bei den meisten Altersgruppen die rote Linie nahe dem minimum Wert über 10 Jahre liegt!

 

Auch unter Einbeziehung der alten Menschen > 80 Jahre haben sich die Zahlen im Mittelfeld zwischen min. und max. aufgehalten. Die 0-70 Jährigen sind so wenig gestorben wie kaum zuvor in den letzten 10 Jahren.
2020 war ein sehr 'gesundes Jahr'. Dass bei den über 90 Jährigen 2,4% mehr als im Minimum gestorben sind, und 0,4% mehr als im Maximum hat seine Gründe auf die ich hier nicht eingehe.

Generell kann man sehen, oder eben nicht sehen, dass da ein tödlicher Virus war/ist, und da ist auch keine Pandemie die Menschen nur so dahinrafft. 'Notfall Verordnungen', welche fundamentale Menschenrechte ausser Kraft setzen sind unter diesen nicht-Umständen nicht legitim anzuwenden!

Zusätzlich könnte man anführen, dass 125 Institutionen in 20 Ländern nicht in der Lage waren einen isolierten Virus überhaupt vorzuweisen.

Die Regierungen handeln somit unrechtmässig, und durch das Beibehalten der Massnahmen über ein weiteres Jahr auch vorsätzlich. Dies ist kriminell, wird Folgen haben, zusätzlich zu den Genozid Vorwürfen durch die Genehmigung der experimentalen Gen Therapie durch mRNA oder Vector Technologie. Auch hier ist Vorsatz erkennbar, da bereits die kurzzeitigen Nebenwirkungen der "Impfung" die mit Tod enden alle Todesfälle durch Impfungen der letzten 30 Jahre zusammen um ein Vielfaches übersteigen.

Datenquelle: CDC (Center for disease control, USA)


Der aktuelle Stand (20.11.21) ist bereits bei 19'000 Toten, fast 2 Zeilen Abstände höher, nicht mehr knapp 15'000.

 

Fazit

Wenn wir uns den Massnahmen nicht beugen handeln wir rechtens, auch nach weltlicher Rechtssprechung, da die zu grunde liegende Gefahr nicht existent ist. 'Der Kaiser trägt keine Kleider!' - wir sehen das und wir leben das. Wie einleitend gesagt hindert das die Lakaien der Regierung nicht daran Menschen zu büssen, zu verhaften und zu verurteilen.

Diese Betrachtung mag aber vielleicht dem Einen oder Anderen zusätzlich zur ethischen Überzeugung, das menschliche Genom nicht durch unbekannte Informationen zu verändern [2], auch eine rechtliche innere Stärke verleihen.
Die Stärke die wir brauchen um für die Freiheit, den freien Willen und die Selbstbestimmung einzustehen, komme was da wolle. Tun wir das nicht, haben wir den Anspruch verloren Mensch zu sein, was bei den meisten der "Geimpften" bereits der Fall ist, wiederum in ethischer Hinsicht wie auch rechtlich.

 

 

 

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